Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Medienzentren Landkreis Reutlingen arbeiten daran, ihre Internetseite www.jugendmedienwoche.de mit allen Unterseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Seite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte-
-
- Es wurden vereinzelt HTML-Tabellen für Layout-Zwecke verwendet, was die Interpretation der Reihenfolge von Informationen für Screen-Reader erschweren kann.
- Einzelne PDF-Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei.
- Videos haben teils keinen oder nur einen Untertitel
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
-
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14. September 2023 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbsteinschätzung.
Zuletzt geändert am 14. September 2022
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Kreismedienzentrum Reutlingen
Kaiserstraße 27
72764 Reutlingen
Telefon: + 49 7121 480-1370
E-Mail: verwaltung@kmz-reutlingen.de
Um zu gewährleisten, dass diese Seite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Kreismedienzentrum Reutlingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Kreismedienzentrum Reutlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 der L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie an die zuständige kommunale Beauftragte oder den zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender Adresse:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711/279-3360
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder des Beauftragten können Sie über die Seite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.