Wo finde ich was auf der Internetseite JugendMedienWoche.de
Das Team der JugendMedienWoche
Erklärung der Barrierefreiheit
Die Erklärung zur Barriere·freiheit
Jede öffentliche Stelle muss
eine Erklärung zur Barriere·freiheitauf der Internet·seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
eine Stadt, eine Gemeinde,
ein Landrats·amt oder ein Ministerium.
Diese Erklärung gilt für die Internetseite
www.jugendmedienwoche.de
In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht,
wie barriere·frei eine Internet·seite ist.
Eine Internet·seite mussTexte in Leichter Sprache haben.
Eine Internet·seite muss Videos in
Deutscher Gebärden·sprache haben.
Die Deutsche Gebärden·sprache sind
Hand·zeichen und Gesichts·ausdrücke.
Damit unterhalten sich Menschen,
die nicht hören oder sprechen können.
Erklärung zur Barriere·freiheit
Die Medien·zentren Landkreis Reutlingen arbeiten daran,
ihre Internetseite nach den Regeln vom Landes-
Behindertengleichstellungsgesetz barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Regeln stehen im Paragraf 10 L-BGG.
1. Stand der Umsetzung
Diese Seite ist barrierefrei bis auf die Ausnahmen,
die unter Nummer 2 stehen.
2. Was ist auf dieser Internet·seite nicht barriere·frei?
Manche Inhalte sind noch nicht oder nur zum Teil barriere·frei.
Das wird in der schweren Sprache
„Mängel“ genannt.
Auf der Internet·seite gibt es noch Dinge,
die nur zum Teil barrierefrei sind:
• es gibt Tabellen für das Layout.
Das wird „Läiaut“ ausgesprochen.
Für Vorleseprogramme sind
die Tabellen schwierig, weil sie
nicht immer die Reihenfolge
der Informationen erkennen können.
• einzelne PDF sind nicht technisch barrierefrei
• Videos haben zum Teil keinen Untertitel oder nur einen Untertitel.
• es gibt nicht barrierefreie Formulare.
Es gibt keine Barrierefreiheit für gehörlose Menschen.
• es gibt keine Erklärungen als Gebärden·sprach·videos.
3. Wie wurde die Erklärung gemacht?
Die Erklärung wurde am 14. September 2023
geschrieben. Die Seiten wurden selber auf
Barrierefreiheit überprüft.
Die Internetseite wurde zuletzt am
14. September 2023 überarbeitet.
4 Barriere melden
Sie können auf unserer Internet·seite
etwas nicht verstehen, nicht lesen, nicht hören
oder nicht bedienen? Dann sagen Sie uns das.
Kreismedienzentrum Reutlingen
Kaiserstr. 27
72764 Reutlingen
Telefon: +49 7121 480 13 70
E-Mail: verwaltung@kmz-reutlingen.de
5. Beschwerde
Wenn Sie an das Kreismedienzentrum
einen Fehler melden, muss das Kreismedienzentrum
Ihnen spätestens nach 4 Wochen antworten.
Bekommen Sie vom Kreismedienzentrum
keine Antwort, können Sie bei der
Behinderten·beauftragten vom Land
Baden-Württemberg Beschwerde einreichen.
Das sind ihre Kontaktdaten:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Sie können auch anrufen:
Telefon: 0711 279 33 60
Oder eine E-Mail schreiben:
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontakt·daten des Kreis·behindertenbeauftragten
erfahren Sie über den Landkreis,
in dem Sie wohnen.
Es können auch Selbsthilfe·verbände klagen,
wenn die Mängel nicht behoben werden.
Wer hat diesen Text gemacht?
Das Kreismedienzentrum
hat diesen Text geschrieben.
Die Geschäftsstelle Inklusionskonferenz
hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.
Der Text wurde geprüft von
Peter Pfister und Kollegin.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers
Stand: September 2023